DEVAP begrüßt neue Ausbildungsfinanzierung auf Landesebene
„Die Bundesländer gehen voran“
„Während die Bundespolitik hier auf ganzer Linie enttäuscht, gibt es auf Landesebene entschlossene Initiativen gegen den Fachkräftemangel in der Pflege. Einige Bundesländer gehen voran und handeln“, so Renate Gamp, Vorsitzende des Deutschen Evangelischen Verbands für Altenarbeit und Pflege (DEVAP). Sie kommentiert damit die Einführung einer Umlagefinanzierung in der Altenpflegeausbildung in Nordrhein-Westfalen. Die erforderliche Rechtsverordnung ist nun in Kraft getreten. Das neue Verfahren soll ab dem 1. Juli umgesetzt werden.
„Nordrhein-Westfalen macht Nägel mit Köpfen und setzt durch ein wettbewerbsneutrales Verfahren Anreize für mehr Ausbildung – und damit für mehr Nachwuchskräfte. Dies werten wir als gute Übergangslösung, ebenso wie eine ähnliche Regelung, zu der sich das Saarland jüngst entschlossen hat“, erklärt Renate Gamp. Baden-Württemberg, das 2006 eine Umlage einführte, verzeichnet bereits einen deutlichen Zuwachs an Altenpflegeschülern. „Der DEVAP befürwortet die Initiativen der Länder, solange es noch keine bundeseinheitliche, stabile Regelung gibt, durch individuelle Zwischenlösungen die Finanzierung der Pflegeausbildung zu gewährleisten.“
„Die Finanzierung der Pflegeausbildung muss als gesamtgesellschaftliche Aufgabe gesehen und insgesamt neu geregelt werden, wie wir es im Rahmen der generalistischen Ausbildung fordern“, so Renate Gamp weiter. „Eine stabile Ausbildungsfinanzierung ist unabdingbarer Bestandteil des Sicherstellungsauftrags der Kostenträger der Kranken- und Altenpflege.“
„Die Ausbildungsbereitschaft der Einrichtungsträger hängt vor allem davon ab, ob die entstehenden Kosten erstattet werden können“, führt die DEVAP-Vorsitzende aus. „Eine bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige Ausbildung ist nur mit einer auskömmlichen Finanzierung möglich. Die Aufwendungen dafür dürfen nicht zulasten der Pflegebedürftigen, der Auszubildenden oder der Pflegeeinrichtungen aufgebracht werden müssen. Die bisher nicht refinanzierbaren Aufwendungen für die praktische Ausbildung führen zu zusätzlichen Wettbewerbsnachteilen gegenüber Einrichtungen, die sich der Ausbildungsverantwortung entziehen.“

